Im Artikel zur Alarmierung im Ernstfall wurde bereits einmal kurz die Möglichkeit des stillen Alarm genannt. Dieser kann zusätzlich zur Innen- oder Außensirene eingesetzt werden um den Besitzer auch bei Abwesenheit über das Auslösen der Alarmanlage zu informieren. Wir schauen uns heute einmal genauer an, welche Möglichkeiten der Meldung an den Eigentümer bestehen.
In der Zentraleinheit lassen sich Kontaktdaten hinterlegen. Je nach Modell können das zwischen 4 und 8 Nummern sein. Löst nun einer der Sensoren der Alarmanlage einen Alarm aus, kann der Eigentümer über einen stillen Alarm per Telefonanruf, SMS, E-Mail oder über eine Smartphone-App informiert werden.
Analoge Telefonleitung
Eine Alarmanlage mit analoger Telefonwähleinrichtung kann direkt an eine alte Zweidrahttelefonleitung angeschlossen werden. Wenn Sie DSL zu Hause haben, besitzen die Router häufig auch analoge Telefonanschlüsse. Im Alarmfall kann die Alarmanlage die hinterlegten Telefonnummern nacheinander anwählen bis jemand an das Telefon geht. Es wird dann in der Regel eine vorher festgelegte und aufgenommene Sprachnachricht zu hören sein.
Der Vorteil besteht darin, dass die Sprachnachricht über alle Telefone empfangen werden kann. Die Alarmierung über eine feste Telefonleitung ist in der Regel immer verfügbar. Das Internet kann durchaus einmal gestört sein. Für die Zukunft haben die großen Telefonnetzbetreiber vor das sogenannte VoIP durchzusetzen. Ohne Internet wäre dann auch das normale Telefonat nicht mehr möglich.
Das DECT-Wählgerät in der Alarmanlage
Statt einem analogen Wählgerät für das Telefon gibt es auch Alarmanlagen mit DECT-Wählgeräten. Dieser Typ von Alarmanlagen bietet sich an für Router, die keinen analogen Zweidrahtanschluss haben. Die Anmeldung am Router erfolgt wie bei einem ganz normalen Schnurlostelefon.
Alarmanlage mit GSM
Die Welt wäre ohne Handys und Smartphones kaum noch denkbar. Jeder ist damit erreichbar. Da macht es durchaus auch Sinn, dass eine Alarmanlage das Mobilfunknetz benutzt und Sie im Alarmfall über einen Anruf oder SMS informiert.
Sie benötigen für eine GSM-Alarmanlage eine SIM-Karte, die Sie in die Zentraleinheit einlegen. Die Alarmanlage loggt sich in das Netz ein und ist erreichbar. Bei vielen Alarmanlagen können Sie die Anlage sogar über die Handynummer anrufen und in das Haus hineinhören. Einige Anlagen bieten sogar die Möglichkeit mit der Person vor der Alarmanlage zu sprechen.
Wichtig ist, dass sie ein Mobilfunknetz wählen, dass bei Ihnen zu Hause einen optimalen Empfang hat. Wenn der Empfang an der Zentraleinheit schlecht ist, gibt es bei vielen Anlagen die Möglichkeit eine externe GSM-Antenne zu verwenden und somit den Empfang zu verbessern.
Alarm per E-Mail oder auf dem Smartphone
Moderne Alarmanlagen sind bereits IP-fähig und können über das Internet gesteuert werden. Im Alarmfall kann eine Alarmierung per E-Mail oder App auf dem Smartphone erfolgen. Eine unbedingte Voraussetzung hierfür ist jedoch eine permanente Internetverbindung. Die ist für Privatpersonen praktisch nicht gegeben. Nach spätestens 24 Stunden erfolgt regelmäßig eine Zwangstrennung und Neueinwahl. Auch das Smartphone muss ständig erreichbar sein.
Es ist sehr praktisch und vollkommen in Ordnung wenn man die Alarmanlage über eine App steuern und den Status prüfen kann. Sie sollten jedoch trotzdem die Alarmanlage so einstellen, dass im Ernstfall eine Alarmierung per Telefon oder SMS erfolgt. Es wäre sehr unglücklich, wenn die Alarmierung durch einen gestörten Internetzugang nicht erfolgt.