Was Sie bei Überwachungskameras beachten sollten

Auf Grund der großen Anzahl von Einbrüchen, die es jeden Tag in Wohnungen und Häuser gibt, installieren viele Hausbesitzer inzwischen Überwachungskameras. Der Anblick einer Überwachungskameras kann einen Einbrecher schon davon abhalten in das Objekt einzubrechen. Im Falle eines Einbruchs haben Sie den Einbrecher auf Video, was die Ermittlungen der Polizei unterstützen kann. Wir sehen uns einmal näher an was erlaubt ist und was nicht.

Darf man eine Überwachungskameras am Haus anbringen?

Grundsätzlich können Sie natürlich an Ihrem Haus eine Überwachungskameras anbringen. Damit können Sie Ihr Haus und Ihr Grundstück überwachen, Einbrecher beim Einbruch oder auch Graffiti-Sprayer bei ihren Taten aufnehmen.

Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie nur Ihr eigenes Haus und Grundstück filmen. Das Nachbargrundstück oder auch gemeinsam genutzte Einfahrten und Zugangswege dürfen Sie nicht überwachen. Sie würden sonst die allgemeinen Persönlichkeitsrechte Ihres Nachbarn auf informelle Selbstbestimmung verletzten, die vom Grundgesetz geschützt sind.

Was verbirgt sich hinter dem Recht auf informelle Selbstbestimmung?

Nach diesem Artikel des Grundgesetzes darf jede Person selbst entscheiden, wann und wie Dinge des persönlichen Lebens offenbart werden. Eine Videoaufzeichnung kann das Recht am eigenen Bild unter Umständen verletzen. Nach diesem Recht darf jeder selbst bestimmen, ob Bilder oder Videos in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen, oder nicht.

Auch das heimlich Filmen greift das Recht am eigene Bild an. Die Aufnahmen dürfen ohne die Zustimmung des Gefilmten nicht veröffentlicht werden.

Darf die Überwachungskamera auf öffentliche Wege gerichtet sein?

Das dürfen Sie im Normalfall nicht, da somit andere Passanten beobachtet und auf Video festgehalten werden würden. Auch die Passanten fallen natürlich unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen darf der Eigentümer des Grundstücks auch außerhalb seines eigenen Grundstücks filmen. Hierfür muss er jedoch nachweisen, dass seine Interessen die Interessen der Passanten auf der Straße überwiegen. Ein Beispiel wäre, wenn der Eigentümer immer wieder Opfer von Einbrüchen wird. Es wäre dann denkbar, dass der Eigentümer einen schmalen Streifen vor dem Grundstück filmen darf, damit er sich schützen kann.

Diesen besonderen Ausnahmefall sollte der Eigentümer in seinem eigenen Interesse jedoch am besten gerichtlich feststellen lassen. Somit gibt es dann im Nachhinein keine großen Diskussionen.

Muss man über die Videoüberwachung informieren?

Wenn Sie Ihr Grundstück und Haus per Video überwachen, sollten Sie andere Personen darauf hinweisen. Hierfür genügt es in der Regel, wenn ein Hinweisschild aufstellen.

Was Sie mit dem gefilmten Material machen dürfen und was nicht

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind und den Einbrecher auf auf Video haben, übergeben Sie die Aufnahmen am besten direkt an die Polizei, damit diese damit den Täter ermitteln kann. Sie dürfen die Aufnahmen jedoch nicht veröffentlichen, indem Sie zum Beispiel das Video im Internet veröffentlichen und einen privaten Fahndungsaufruf starten. Auch wenn es verrückt klingt, aber Sie greifen hiermit die allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Einbrechers an. Er könnte sogar Schadenersatz von Ihnen verlangen.

Übrigens: Wenn nur Ihr eigenes Grundstück gefilmt wird, gibt es keine rechtliche Vorgaben, nach welcher Zeit die gespeicherten Aufnahmen gelöscht werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Sie nicht die Vorgaben einhalten?

Wenn Sie unerlaubt Personen filmen, da Sie zum Beispiel das Nachbargrundstück oder die Straße im Visier haben, kann Ihnen von gerichtlicher Seite ein Bußgeld drohen in Verbindung mit der Auflage, die Kamera zu entfernen.

Die gefilmten Personen können gerichtlich eine Verfügung erwirken, damit Sie nicht mehr gefilmt und die gespeicherten Aufnahmen gelöscht werden. Weiterhin kann der Gefilmte Schadenersatz einfordern, sowie ggf. Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich dann nach der Schwere der Tat.

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